Organe
Die wesentlichen Organe eines Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher. Die Versammlung setzt sich aus von den Verbandsmitgliedern delegierten Personen zusammen, die gemeinsam den Verbandsvorsteher wählen. Zu ihrer Unterstützung wird ein Institutsausschuss gebildet.
Der Institutsausschuss berät die Verbandsversammlung in allen wichtigen Angelegenheiten des Zweckverbandes und bereitet die Beschlüsse der Verbandsversammlung vor.
Die Mitglieder des Institutsausschusses werden von der Verbandsversammlung in der Regel auf die Dauer von 5 Jahren, längstens bis zum Ablauf der Wahlzeit der Verbandsversammlung gewählt. Die Verbandsversammlung besteht aus Vertreter*innen der Verbandsmitglieder. Jedes Verbandsmitglied entsendet eine*n Vertreter*in und bestellt zwei Stellvertreter*innen.
Die Verbandsversammlung ist das oberste Beschlussorgan und entscheidet über grundlegende Angelegenheiten. So ist sichergestellt, dass wir als Studieninstitut immer im Sinne unserer Mitglieder handeln.
Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind öffentlich, soweit es sich nicht um Personalangelegenheiten handelt oder nicht durch Beschluss der Verbandsversammlung die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.